BETROFFENENBEIRAT REGENSBURG

Wir unterstützen und begleiten Opfer von Missbrauch in der Diözese Regensburg

Marktgemeinde Eslarn

Presseerscheinungen

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Der Betroffenenbeirat Regensburg beschäftigt sich derzeit unter anderem mit dem Anliegen der Umbenennung der Georg-Zimmermann-Straße in der Gemeinde Eslarn. Der frühere römisch-katholische Priester, Kirchenmusiker und Diözesanmusikerdirektor Georg Zimmermann hat sich durch die Gründung verschiedener musischer Einrichtungen in der Gemeinde Eslarn verdient gemacht. Für die Gründung der "Grenzland-Musikschule" wurde er 1992 posthum mit einer Tafel im Rathaus-Foyer vom Heimatverein "Die Eslarner in München e. V." geehrt worden. 1993 wurde in Eslarn zu seinen Ehren eine Straße nach ihm benannt.

Er ist zeitgleich ein verurteilter Missbrauchstäter, der aufgrund fortgesetzten sexuellen Missbrauchs von Abhängigen und Kindern zu 20 Monaten Haft inhaftiert wurde. Eine gutachterliche bestätigte verminderte Schuldfähigkeit lag vor, mehrere gleichlautende Straftaten wurden nicht weiter verfolgt.

Der Betroffenenbeirat Regensburg setzt sich derzeit für eine Umbenennung der Straße ein. Im Zuge der Aufarbeitung im Bistum Regensburg hat es sich der Beirat nach Meldung von Betroffenen zur Aufgabe gemacht, die Gemeinde Eslarn auf den vorliegenden Sachverhalt aufmerksam zu machen und eine Umbenennung der Straße zu erreichen. Der Auftrag zur Aufarbeitung im Bistum Regensburg geht auf eine gemeinsame Absichtserklärung (GemErk) zwischen der staatlichen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz zurück, die am 28.04.2020 formuliert wurde, um transparente, unabhängige sowie umfassende Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den deutschen (Erz-)Diözesen zu leisten, mit der ausdrücklichen Einbindung von Betroffenen. Nach heutigen Aufklärungs- und Aufarbeitungsstandards bedeutet bereits die Benennung der Straße nach Georg Zimmermann 1993 einen massiv ethisch und moralisch verletzenden Umstand für Betroffene, da zu jenem Zeitpunkt bereits Kenntnis über Herrn Zimmermanns Verurteilung und Inhaftierung (1969) bestand. Insbesondere aber der diesjährige Verlauf (2024) irritiert und verletzt Betroffene und den Betroffenenbeirat Regensburg erneut zutiefst: die Verweigerung zur Kooperation und weiter sogar das entschlossene Bestehen auf Beibehaltung des Straßennamen einschließlich eines eigens dafür organisierten Bürgerbegehrens nach Aufruf des Betroffenenbeirates Regensburg an die Gemeinde Eslarn, deren verantwortliche Entscheidungsträger und die Straßenbewohner trotz Kenntnis über die kriminelle Vergangenheit Georg Zimmermanns.

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Mediale Berichterstattung

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Presseberichte sowie Berichte in Funk und Fernsehen über die derzeitige Situation finden Sie hier.

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Daten und Informationen

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Im Folgenden finden Sie umfangreiche Informationen zur Person und Vita Georg Zimmermanns, ein Schreiben des Monsignore Dr. Roland Batz des Bistum Regensburg sowie eine Chronologie der Geschehnisse aus Sicht des Betroffenenbeirats Regensburg.

Der Betroffenenbeirat Regensburg

Die Einsicht der Kirche zur Aufarbeitung und die Geburtsstunde der Gremien UAK und BBR

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Seit Jahrhunderten lassen sich Kleriker ungestraft unzählige Verfehlungen und Straftaten zu Schulden kommen. Der Dunkelbereich der Kirche und der damit unausweichliche Widerstand in der Bevölkerung wurde so riesig, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) im Jahr 2013 eine Studie zur Untersuchung von Missständen veranlasste. Ein Forschungsverbund aus Experten mehrerer universitärer Institute erstellte die sogenannte MHG Studie, benannt nach den beteiligten Institutionen in Mannheim, Heidelberg und Gießen. Ziel der Studie war es, sexuellen Missbrauch im Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland in der Zeitspanne von 1946 bis 2014 durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz zu erfassen.

Die sehr umfangreiche Studie wurde am 25. September 2018 bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vorgestellt. Durch die belastenden Erkenntnisse entschied sich die Kirche zur Aufarbeitung. Zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz wurde deshalb eine gemeinsame Absichtserklärung, die sogenannte GemErk, verfasst und am 28.04.2020 veröffentlicht. Ziel der GemErk ist die unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den deutschen (Erz-)Diözesen, wobei ausdrücklich die Einbindung von Betroffenen sowie deren Expertisen verankert sind. Zugleich wird sichergestellt, dass sämtliche bereits vorhandenen diözesanen Anstrengungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Prozess eingebracht werden. In der GemErk wird die Absicht für die Installation einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) und die Errichtung eines Betroffenenbeirats für jede Diözese festgelegt. Die Größe der Gremien orientiert sich dabei an der Größe der Bistümer. In beiderseitigem Einverständnis und in Anerkennung der Wichtigkeit der Gremienarbeit wird die unabdingbare Unabhängigkeit der beiden Gremien, der UAK und der BB, gegenüber der Kirche beschlossen, um authentische Aufarbeitungsergebnisse durch vollkommene Selbstständigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus sind in der GemErk weitere Regeln verankert, die sowohl für UAK und BB gelten, als auch für den Umgang dieser Gremien mit den Bischöfen ihrer jeweiligen Diözesen.

Als erstes unabhängiges Handeln erstellte der Betroffenenbeirat Regensburg sein eigenes Gründungsdokument und veröffentlichte am 24. Dezember 2022 die Geschäftsordnung des Betroffenenbeirats Regensburg.

Der Betroffenenbeirat Regensburg (BBR)

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Im Zuge der Erstellung des BBR haben sich die Mitglieder der UAK Regensburg sehr viele Gedanken gemacht. So sollte der BBR nicht ausschließlich durch Domspatzen besetzt werden, sondern - losgelöst von den überwältigend vielen Vorfällen bei den Regensburger Domspatzen, die in einer eigenen Studie im Vorfeld bereits aufgearbeitet wurden - durch Betroffene, deren Missbrauchserfahrungen unterschiedlich geartet waren. (z.B. Betroffene mit Vergangenheit in Heimen, Internaten oder anderen Orten von Missbrauchsgeschehen, Betroffene mit unterschiedlichen Missbrauchserfahrungen, Altersdivergenz) Da die Tätigkeiten im BBR von Menschen ausgeführt werden, deren sehr schmerzvolle Erlebnisse sie zu Betroffenen gemacht haben, besteht durch die Beiratsarbeit immer wieder die Möglichkeit, dass Momente oder Umstände an traumatische Erinnerungen rühren können. In diesem Bewusstsein machte es sich die UAK Regensburg deshalb zur Aufgabe, Kandidaten und Kandidatinnen mit besonderer Achtsamkeit und Feinfühligkeit auszuwählen. Das Bistum gewährleistet im Bedarfsfall dahingehend auch den Einsatz von externen Moderatoren und Supervisoren.

Weitere Hintergrundinformationen zur UAK Regensburg finden Sie hier.

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Die Mitglieder des Betroffenenbeirats Regensburg

Selbstverständnis und Ziele des Betroffenenbeirats Regensburg

1) Der Beirat macht aufmerksam

Losgelöst vom Selbsthilfegedanken erinnert der Beirat durch Sein und Tun an Missbrauch jeglicher Art. (zu Prävention, Termine, Anlaufstellen, Presse, Buch des Monats)

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2) Der Beirat will die Brücke sein zwischen Betroffenen und Kirche

Er bietet als Anlaufstelle Betroffenen die Möglichkeit, ihre Anliegen zu hören und in die richtigen Wege zu leiten. (zu Kontakt)

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3) Der Beirat will auf Fragen, besonders aus Betroffenenperspektive, Antworten vom Bistum hören und durch zielorientierte Maßnahmen präventiv wirksam sein

Die von der GemErk zugesicherte Unabhängigkeit vom Bistum gewährleistet eine völlig eigenständige Gremienarbeit, deren Ergebnisse gemeinsam mit dem Regensburger Bischof Voderholzer und der Präventionsbeauftragten Frau Dr. Judith Helmig besprochen, bearbeitet und umgesetzt werden. (zu Bischof Voderholzer)

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4) Der Beirat ist beharrlich und geduldig

Missbrauch in der Kirche ist vor allem deshalb möglich, weil die Kirchenstruktur durch ihr Machtgefüge viel Raum dafür lässt. Es ist die Aufgabe des Beirates, zusammen mit UAK und Bistum, unaufhörlich und überall zu hinterfragen, was durch Veränderung in Struktur und Vorschrift getan werden kann, um Missbrauch zu verhindern.

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5) Der Beirat setzt sich dafür ein, Gerechtigkeit für Betroffene wiederherzustellen

Als Anlaufstelle sortiert der Beirat die Anliegen von Betroffenen und leitet sie weiter an Fachstellen und andere kompetente Beratungspartner. Fallen Anliegen in den Handlungsbereich des Beirats, leitet er verantwortungsvoll die angemessenen Schritte ein, um die Anliegen zu bearbeiten. (zu Eslarn)

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6) Der Beirat fügt der Theorie der Prävention die Realität des Missbrauchs hinzu

Es ist die Macht der Opfer, nicht länger zu schweigen. Gemäß diesem Satz bestimmen die Betroffenen das Narrativ. Der Beirat und seine Mitglieder erzählen ihre Geschichten und verhindern das Schweigen und Vertuschen. (zu Prävention)

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7) Der Beirat ist das schlechte Gewissen der Kirche.

Die Beichte, Sakrament der Kirche, bedeutet aussprechen, zugeben, erkennen, einsehen und nachhaltig verändern. Diese Schritte gelten im Aufarbeitungsprozess sowohl für das Ganze als auch für den Umgang mit kleinsten Anliegen Betroffener.

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8) Der Beirat will Argumente hören, keine Predigten

Die Kirche muss in Anerkennung des erfahrenen Leids Betroffener durch wegweisende und zukunftsorientierte Veränderungen überzeugen. Darin begleitet und berät der Betroffenenbeirat das Bistum. Nur durch Veränderung kann wirkliche Aufarbeitung stattfinden. Der Beirat will keine sanften, beschwichtigende Reden hören, sondern Taten der Veränderung sehen. Nur die Betroffenen können die Täter und ihre Taten entschuldigen; allerdings nur, wenn die Täter ihre Schuld bekennen.

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9) Der Beirat besteht nicht aus Opfern, sondern aus Tatzeugen und Zeitzeugen

Vor diesen einst aus Scham stummen Zeugen muss die Kirche heute ihre Schuld gestehen und damit dem Schweigen ein Ende bereiten. Die Betroffenen sind Zeugen der schlimmen Taten und der Zeit, in der sie geschahen. Sie setzen das Narrativ.


10) Der Beirat reflektiert, der Beirat ist keine Selbsthilfegruppe

Mit seinem Schicksal immer wieder konfrontiert zu werden ist bedrückend. Natürlich geschieht das in internen und intimen Momenten, aber das Bekenntnis zu verkünden, betroffen zu sein, gehört zur Glaubwürdigkeit eines Betroffenengremiums und den damit verbundenen Aufgaben: Unterschiedliche Leiderfahrungen und unterschiedliche Altersstufen beim Erleiden der Taten verändern Lebenswege nachhaltig und schwerwiegend. Die Beiratsarbeit bedeutet, dieser ständig mitlaufenden Begleiterscheinung wieder und wieder zu begegnen und sich ihr zu stellen.

Der Betroffenenbeirat Regensburg

Die Einsicht der Kirche zur Aufarbeitung und die Geburtsstunde der Gremien UAK und BBR

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Seit Jahrhunderten lassen sich Kleriker ungestraft unzählige Verfehlungen und Straftaten zu Schulden kommen. Der Dunkelbereich der Kirche und der damit unausweichliche Widerstand in der Bevölkerung wurde so riesig, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) im Jahr 2013 eine Studie zur Untersuchung von Missständen veranlasste. Ein Forschungsverbund aus Experten mehrerer universitärer Institute erstellte die sogenannte MHG Studie, benannt nach den beteiligten Institutionen in Mannheim, Heidelberg und Gießen. Ziel der Studie war es, sexuellen Missbrauch im Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland in der Zeitspanne von 1946 bis 2014 durch katholische

Der Betroffenenbeirat Regensburg

Die Einsicht der Kirche zur Aufarbeitung und die Geburtsstunde der Gremien UAK und BBR


Seit Jahrhunderten lassen sich Kleriker ungestraft unzählige Verfehlungen und Straftaten zu Schulden kommen. Der Dunkelbereich der Kirche und der damit unausweichliche Widerstand in der Bevölkerung wurde so riesig, dass der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) im Jahr 2013 eine Studie zur Untersuchung von Missständen veranlasste. Ein Forschungsverbund aus Experten mehrerer universitärer Institute erstellte die sogenannte MHG Studie, benannt nach den beteiligten Institutionen in Mannheim, Heidelberg und Gießen. Ziel der Studie war es, sexuellen Missbrauch im Bereich der römisch-katholischen Kirche in Deutschland in der Zeitspanne von 1946 bis 2014 durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz zu erfassen.

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Die sehr umfangreiche Studie wurde am 25. September 2018 bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vorgestellt. Durch die belastenden Erkenntnisse entschied sich die Kirche zur Aufarbeitung. Zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz wurde deshalb eine gemeinsame Absichtserklärung, die sogenannte GemErk, verfasst und am 28.04.2020 veröffentlicht. Ziel der GemErk ist die unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den deutschen (Erz-)Diözesen, wobei ausdrücklich die Einbindung von Betroffenen sowie deren Expertisen verankert sind. Zugleich wird sichergestellt, dass sämtliche bereits vorhandenen diözesanen Anstrengungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Prozess eingebracht werden. In der GemErk wird die Absicht für die Installation einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) und die Errichtung eines Betroffenenbeirats für jede Diözese festgelegt. Die Größe der Gremien orientiert sich dabei an der Größe der Bistümer. In beiderseitigem Einverständnis und in Anerkennung der Wichtigkeit der Gremienarbeit wird die unabdingbare Unabhängigkeit der beiden Gremien, der UAK und der BB, gegenüber der Kirche beschlossen, um authentische Aufarbeitungsergebnisse durch vollkommene Selbstständigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus sind in der GemErk weitere Regeln verankert, die sowohl für UAK und BB gelten, als auch für den Umgang dieser Gremien mit den Bischöfen ihrer jeweiligen Diözesen.

Als erstes unabhängiges Handeln erstellte der Betroffenenbeirat Regensburg sein eigenes Gründungsdokument und veröffentlichte am 24. Dezember 2022 die Geschäftsordnung des Betroffenenbeirats Regensburg.


Der Betroffenenbeirat Regensburg (BBR)


Im Zuge der Erstellung des BBR haben sich die Mitglieder der UAK Regensburg sehr viele Gedanken gemacht. So sollte der BBR nicht ausschließlich durch Domspatzen besetzt werden, sondern - losgelöst von den überwältigend vielen Vorfällen bei den Regensburger Domspatzen, die in einer eigenen Studie im Vorfeld bereits aufgearbeitet wurden - durch Betroffene, deren Missbrauchserfahrungen unterschiedlich geartet waren. (z.B. Betroffene mit Vergangenheit in Heimen, Internaten oder anderen Orten von Missbrauchsgeschehen, Betroffene mit unterschiedlichen Missbrauchserfahrungen, Altersdivergenz) Da die Tätigkeiten im BBR von Menschen ausgeführt werden, deren sehr schmerzvolle Erlebnisse sie zu Betroffenen gemacht haben, besteht durch die Beiratsarbeit immer wieder die Möglichkeit, dass Momente oder Umstände an traumatische Erinnerungen rühren können. In diesem Bewusstsein machte es sich die UAK Regensburg deshalb zur Aufgabe, Kandidaten und Kandidatinnen mit besonderer Achtsamkeit und Feinfühligkeit auszuwählen. Das Bistum gewährleistet im Bedarfsfall dahingehend auch den Einsatz von externen Moderatoren und Supervisoren.

Weitere Hintergrundinformationen zur UAK Regensburg finden Sie hier.


Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz zu erfassen. Die sehr umfangreiche Studie wurde am 25. September 2018 bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda vorgestellt. Durch die belastenden Erkenntnisse entschied sich die Kirche zur Aufarbeitung. Zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz wurde deshalb eine gemeinsame Absichtserklärung, die sogenannte GemErk, verfasst und am 28.04.2020 veröffentlicht. Ziel der GemErk ist die unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den deutschen (Erz-)Diözesen, wobei ausdrücklich die Einbindung von Betroffenen sowie deren Expertisen verankert sind. Zugleich wird sichergestellt, dass sämtliche bereits vorhandenen diözesanen Anstrengungen zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs fortgesetzt und bereits gewonnene Erkenntnisse in den Prozess eingebracht werden. In der GemErk wird die Absicht für die Installation einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) und die Errichtung eines Betroffenenbeirats für jede Diözese festgelegt. Die Größe der Gremien orientiert sich dabei an der Größe der Bistümer. In beiderseitigem Einverständnis und in Anerkennung der Wichtigkeit der Gremienarbeit wird die unabdingbare Unabhängigkeit der beiden Gremien, der UAK und der BB, gegenüber der Kirche beschlossen, um authentische Aufarbeitungsergebnisse durch vollkommene Selbstständigkeit sicherzustellen. Darüber hinaus sind in der GemErk weitere Regeln verankert, die sowohl für UAK und BB gelten, als auch für den Umgang dieser Gremien mit den Bischöfen ihrer jeweiligen Diözesen.

Als erstes unabhängiges Handeln erstellte der Betroffenenbeirat Regensburg sein eigenes Gründungsdokument und veröffentlichte am 24. Dezember 2022 die Geschäftsordnung des Betroffenenbeirats Regensburg.

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Der Betroffenenbeirat Regensburg (BBR)

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Im Zuge der Erstellung des BBR haben sich die Mitglieder der UAK Regensburg sehr viele Gedanken gemacht. So sollte der BBR nicht ausschließlich durch Domspatzen besetzt werden, sondern - losgelöst von den überwältigend vielen Vorfällen bei den Regensburger Domspatzen, die in einer eigenen Studie im Vorfeld bereits aufgearbeitet wurden - durch Betroffene, deren Missbrauchserfahrungen unterschiedlich geartet waren. (z.B. Betroffene mit Vergangenheit in Heimen, Internaten oder anderen Orten von Missbrauchsgeschehen, Betroffene mit unterschiedlichen Missbrauchserfahrungen, Altersdivergenz) Da die Tätigkeiten im BBR von Menschen ausgeführt werden, deren sehr schmerzvolle Erlebnisse sie zu Betroffenen gemacht haben, besteht durch die Beiratsarbeit immer wieder die Möglichkeit, dass Momente oder Umstände an traumatische Erinnerungen rühren können. In diesem Bewusstsein machte es sich die UAK Regensburg deshalb zur Aufgabe, Kandidaten und Kandidatinnen mit besonderer Achtsamkeit und Feinfühligkeit auszuwählen. Das Bistum gewährleistet im Bedarfsfall dahingehend auch den Einsatz von externen Moderatoren und Supervisoren.

Weitere Hintergrundinformationen zur UAK Regensburg finden Sie hier.

Die Mitglieder des Betroffenenbeirats Regensburg


Nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch die UAK Regensburg wurde am 11. Juni 2022 in Regensburg der Betroffenenbeirat Regensburg (BBR) gegründet.

Er besteht heute aus 10 gleichgestellten Beiratsmitgliedern. Das Amt der 1. Sprecherin ist besetzt durch Josefa Schalk, sowie das Amt des 2. Sprechers durch Harald Schäfer. Vier der Beiratsmitglieder Mitglieder sind Mitglieder in der UAK Regensburg als Abgesandte des BBR.

Die Mitglieder des BBR wurden sind alle selbst zu Missbrauchsopfer durch Angehörige der katholischen Kirche. Aus den verschiedensten Arbeits- und Lebensbereichen kommend, bringen alle Mitglieder ihre individuellen Fähigkeiten und Fachkenntnisse in den Betroffenenbeirat ein.

Besondere Wichtigkeit obliegt der beabsichtigten und völligen Unabhängigkeit des BBR vom Bistum Regensburg zur transparenten Ausführung seiner Gremienarbeit.



Die Mitglieder des Betroffenenbeirats Regensburg

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch die UAK Regensburg wurde am 11. Juni 2022 in Regensburg der Betroffenenbeirat Regensburg (BBR) gegründet.

Er besteht heute aus 10 gleichgestellten Beiratsmitgliedern. Das Amt der 1. Sprecherin ist besetzt durch Josefa Schalk, sowie das Amt des 2. Sprechers durch Harald Schäfer. Vier der Beiratsmitglieder Mitglieder sind Mitglieder in der UAK Regensburg als Abgesandte des BBR.

Die Mitglieder des BBR wurden sind alle selbst zu Missbrauchsopfer durch Angehörige der katholischen Kirche. Aus den verschiedensten Arbeits- und Lebensbereichen kommend, bringen alle Mitglieder ihre individuellen Fähigkeiten und Fachkenntnisse in den Betroffenenbeirat ein.

Besondere Wichtigkeit obliegt der beabsichtigten und völligen Unabhängigkeit des BBR vom Bistum Regensburg zur transparenten Ausführung seiner Gremienarbeit.

Selbstverständnis und Ziele des Betroffenenbeirats Regensburg

1) Der Beirat macht aufmerksam

Losgelöst vom Selbsthilfegedanken erinnert der Beirat durch Sein und Tun an Missbrauch jeglicher Art. (→ Prävention, Termine, Anlaufstellen, Presse, Buch des Monats)

.

2) Der Beirat will die Brücke sein zwischen Betroffenen und Kirche

Er bietet als Anlaufstelle Betroffenen die Möglichkeit, ihre Anliegen zu hören und in die richtigen Wege zu leiten. (→ Kontakt)

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3) Der Beirat will auf Fragen, besonders aus Betroffenenperspektive, Antworten vom Bistum hören und durch zielorientierte Maßnahmen präventiv wirksam sein

Die von der GemErk zugesicherte Unabhängigkeit vom Bistum gewährleistet eine völlig eigenständige Gremienarbeit, deren Ergebnisse gemeinsam mit dem Regensburger Bischof Voderholzer und der Präventionsbeauftragten Frau Dr. Judith Helmig besprochen, bearbeitet und umgesetzt werden.

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4) Der Beirat ist beharrlich und geduldig

Missbrauch in der Kirche ist vor allem deshalb möglich, weil die Kirchenstruktur durch ihr Machtgefüge viel Raum dafür lässt. Es ist die Aufgabe des Beirates, zusammen mit UAK und Bistum, unaufhörlich und überall zu hinterfragen, was durch Veränderung in Struktur und Vorschrift getan werden kann, um Missbrauch zu verhindern.

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5) Der Beirat setzt sich dafür ein, Gerechtigkeit für Betroffene wiederherzustellen

Als Anlaufstelle sortiert der Beirat die Anliegen von Betroffenen und leitet sie weiter an Fachstellen und andere kompetente Beratungspartner. Fallen Anliegen in den Handlungsbereich des Beirats, leitet er verantwortungsvoll die angemessenen Schritte ein, um die Anliegen zu bearbeiten.

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6) Der Beirat fügt der Theorie der Prävention die Realität des Missbrauchs hinzu

Es ist die Macht der Opfer, nicht länger zu schweigen. Gemäß diesem Satz bestimmen die Betroffenen das Narrativ. Der Beirat und seine Mitglieder erzählen ihre Geschichten und verhindern das Schweigen und Vertuschen. (→ Prävention)

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7) Der Beirat ist das schlechte Gewissen der Kirche.

Die Beichte, Sakrament der Kirche, bedeutet aussprechen, zugeben, erkennen, einsehen und nachhaltig verändern. Diese Schritte gelten im Aufarbeitungsprozess sowohl für das Ganze als auch für den Umgang mit kleinsten Anliegen Betroffener.

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8) Der Beirat will Argumente hören, keine Predigten

Die Kirche muss in Anerkennung des erfahrenen Leids Betroffener durch wegweisende und zukunftsorientierte Veränderungen überzeugen. Darin begleitet und berät der Betroffenenbeirat das Bistum. Nur durch Veränderung kann wirkliche Aufarbeitung stattfinden. Der Beirat will keine sanften, beschwichtigende Reden hören, sondern Taten der Veränderung sehen. Nur die Betroffenen können die Täter und ihre Taten entschuldigen; allerdings nur, wenn die Täter ihre Schuld bekennen.

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9) Der Beirat besteht nicht aus Opfern, sondern aus Tatzeugen und Zeitzeugen

Vor diesen einst aus Scham stummen Zeugen muss die Kirche heute ihre Schuld gestehen und damit dem Schweigen ein Ende bereiten. Die Betroffenen sind Zeugen der schlimmen Taten und der Zeit, in der sie geschahen. Sie setzen das Narrativ.


10) Der Beirat reflektiert, der Beirat ist keine Selbsthilfegruppe

Mit seinem Schicksal immer wieder konfrontiert zu werden ist bedrückend. Natürlich geschieht das in internen und intimen Momenten, aber das Bekenntnis zu verkünden, betroffen zu sein, gehört zur Glaubwürdigkeit eines Betroffenengremiums und den damit verbundenen Aufgaben: Unterschiedliche Leiderfahrungen und unterschiedliche Altersstufen beim Erleiden der Taten verändern Lebenswege nachhaltig und schwerwiegend. Die Beiratsarbeit bedeutet, dieser ständig mitlaufenden Begleiterscheinung wieder und wieder zu begegnen und sich ihr zu stellen.

Selbstverständnis und Ziele des Betroffenenbeirats Regensburg

1) Der Beirat macht aufmerksam

Losgelöst vom Selbsthilfegedanken erinnert der Beirat durch Sein und Tun an Missbrauch jeglicher Art. (→ Prävention, Termine, Anlaufstellen, Presse, Buch des Monats)

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2) Der Beirat will die Brücke sein zwischen Betroffenen und Kirche

Er bietet als Anlaufstelle Betroffenen die Möglichkeit, ihre Anliegen zu hören und in die richtigen Wege zu leiten. (→ Kontakt)

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3) Der Beirat will auf Fragen, besonders aus Betroffenenperspektive, Antworten vom Bistum hören und durch zielorientierte Maßnahmen präventiv wirksam sein

Die von der GemErk zugesicherte Unabhängigkeit vom Bistum gewährleistet eine völlig eigenständige Gremienarbeit, deren Ergebnisse gemeinsam mit dem Regensburger Bischof Voderholzer und der Präventionsbeauftragten Frau Dr. Judith Helmig besprochen, bearbeitet und umgesetzt werden.

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4) Der Beirat ist beharrlich und geduldig

Missbrauch in der Kirche ist vor allem deshalb möglich, weil die Kirchenstruktur durch ihr Machtgefüge viel Raum dafür lässt. Es ist die Aufgabe des Beirates, zusammen mit UAK und Bistum, unaufhörlich und überall zu hinterfragen, was durch Veränderung in Struktur und Vorschrift getan werden kann, um Missbrauch zu verhindern.

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5) Der Beirat setzt sich dafür ein, Gerechtigkeit für Betroffene wiederherzustellen

Als Anlaufstelle sortiert der Beirat die Anliegen von Betroffenen und leitet sie weiter an Fachstellen und andere kompetente Beratungspartner. Fallen Anliegen in den Handlungsbereich des Beirats, leitet er verantwortungsvoll die angemessenen Schritte ein, um die Anliegen zu bearbeiten.

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6) Der Beirat fügt der Theorie der Prävention die Realität des Missbrauchs hinzu

Es ist die Macht der Opfer, nicht länger zu schweigen. Gemäß diesem Satz bestimmen die Betroffenen das Narrativ. Der Beirat und seine Mitglieder erzählen ihre Geschichten und verhindern das Schweigen und Vertuschen. (→ Prävention)

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7) Der Beirat ist das schlechte Gewissen der Kirche.

Die Beichte, Sakrament der Kirche, bedeutet aussprechen, zugeben, erkennen, einsehen und nachhaltig verändern. Diese Schritte gelten im Aufarbeitungsprozess sowohl für das Ganze als auch für den Umgang mit kleinsten Anliegen Betroffener.

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8) Der Beirat will Argumente hören, keine Predigten

Die Kirche muss in Anerkennung des erfahrenen Leids Betroffener durch wegweisende und zukunftsorientierte Veränderungen überzeugen. Darin begleitet und berät der Betroffenenbeirat das Bistum. Nur durch Veränderung kann wirkliche Aufarbeitung stattfinden. Der Beirat will keine sanften, beschwichtigende Reden hören, sondern Taten der Veränderung sehen. Nur die Betroffenen können die Täter und ihre Taten entschuldigen; allerdings nur, wenn die Täter ihre Schuld bekennen.

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9) Der Beirat besteht nicht aus Opfern, sondern aus Tatzeugen und Zeitzeugen

Vor diesen einst aus Scham stummen Zeugen muss die Kirche heute ihre Schuld gestehen und damit dem Schweigen ein Ende bereiten. Die Betroffenen sind Zeugen der schlimmen Taten und der Zeit, in der sie geschahen. Sie setzen das Narrativ.


10) Der Beirat reflektiert, der Beirat ist keine Selbsthilfegruppe

Mit seinem Schicksal immer wieder konfrontiert zu werden ist bedrückend. Natürlich geschieht das in internen und intimen Momenten, aber das Bekenntnis zu verkünden, betroffen zu sein, gehört zur Glaubwürdigkeit eines Betroffenengremiums und den damit verbundenen Aufgaben: Unterschiedliche Leiderfahrungen und unterschiedliche Altersstufen beim Erleiden der Taten verändern Lebenswege nachhaltig und schwerwiegend. Die Beiratsarbeit bedeutet, dieser ständig mitlaufenden Begleiterscheinung wieder und wieder zu begegnen und sich ihr zu stellen.

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