Die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK)

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) der Diözese Regensburg

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In der GemErk wurde vereinbart, in jeder Diözese eine Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) und einen Betroffenenbeirat (BB) zu etablieren. Eine UAK und ihr zugehöriger Betroffenenbeirat sind dabei teilweise personell miteinander verknüpft und können sich in ihrer Arbeit ergänzen. Grundsätzlich besteht eine UAK aus einer bestimmten Anzahl so genannter Experten und einer bestimmten Anzahl an Betroffenen aus dem zugehörigen Betroffenenbeirat. Um eine unbefangene Expertenbesetzung in den UAK zu gewährleisten, bittet das entsprechende Bistum unterschiedliche staatliche Ministerien (z.B. Justizministerium, Sozialministerium, Kultusministerium u.a.) um Empfehlungen geeigneter Personen.

Darunter verstehen sich Kandidaten und Kandidatinnen, die bereits Erfahrungen im Umgang mit Missbrauch in Ihrem jeweiligen Berufsfeld und darüber hinaus gegebenenfalls Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten (Beauftragung von wissenschaftlichen Studien oder Gutachten und deren inhaltliche Begleitung) haben. Vor dem Hintergrund, dass die Erstellung von Studien (quantitative und qualitative Analysen) und der Umgang mit ihnen eine der Haupttätigkeiten der Expertengruppe in der UAK Regensburg darstellt, fällt diesen Fachkräften auch deshalb besondere Beachtung zu, weil im Zuge der Überlegungen auch Empfehlungen zu Konsequenzen aus den errungenen Ergebnissen der Befunde an das Bistum Regensburg gerichtet werden. Die Kandidaten und Kandidatinnen werden von den Ministerien dann ausgewählt und dem Bistum der Kirche empfohlen. Durch die Verteilung auf verschiedene Ministerien wird in diesem Auswahlverfahren für die Besetzung der Expertengruppe mit hoher Wahrscheinlichkeit eine breite Aufstellung in unterschiedlichen Fachbereichen erreicht (z.B. Juristen, Sozialwissenschaftler, Psychologen u.a.). Nach einem kurzen persönlichen Kennenlernen mit dem Generalvikar der Diözese werden die empfohlenen Personen vom Ortsordinarius förmlich ernannt. Dabei dürfen die Kandidaten oder Kandidatinnen nicht Angestellte der Kirche sein. Eine Besonderheit der Geschäftsordnung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Regensburg (UAK Regensburg) stellt dabei dar, dass besonderer Wert auf die zahlenmäßige Ausgeglichenheit zwischen Experten und Betroffenen gelegt wird. So wurde am 17.05.2021 in Regensburg die Unabhängige Aufarbeitungskommission Regensburg (UAK Regensburg) gegründet. Als erste Handlung der UAK Regensburg wurde die Wahl des Vorsitzes abgehalten und an Herrn Dr. Horst Böhm vergeben. Nach verfrühtem Ausscheiden eines Betroffenen aus der UAK Regensburg gleich zu Beginn der Gremiumsgeschichte, bestand zum damaligen Zeitpunkt mit dann nur mehr einem Betroffenen und drei Experten die dringende Aufgabe, einen Betroffenenbeirat zusammenzustellen, um durch die Nachbesetzung zweier Mitglieder aus dem Betroffenenbeirat Regensburg (BBR) in die UAK Regensburg das paritätische Verhältnis von drei Experten zu drei Betroffenen wiederherzustellen und damit die gerade genannte Besonderheit der Geschäftsordnung der UAK Regensburg zu wahren. In der Diözese Regensburg gab es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Betroffenenbeirat. Die Aufgabe, ohne Einflussnahme der Kirche, die Auswahl der Betroffenen für einen Beirat zu übernehmen, war in der Diözese Regensburg ein in Deutschland damals einzigartiges Vorgehen. Entsprechend war auch der Respons Betroffener: Das Vertrauen in eine unabhängige Instanz gepaart mit dem Wunsch, etwas für die Aufarbeitung beizutragen, war groß und führte zu einer vielseitigen und zahlreichen Besetzung des Betroffenenbeirat Regensburg (BBR).

Die am Anfang des Absatzes erwähnte personelle Verknüpfung beider Gremien besteht einerseits, wie bereits genannt, im paritätischen Verhältnis zwischen Experten und Betroffenen innerhalb der UAK, jedoch verdient auch die Tatsache erhöhte Beachtung, dass es der BBR selbst ist, der durch ein internes Auswahlverfahren (mehrheitliche Abstimmung) die nötigen Mitglieder als Abgesandte in die UAK Regensburg wählt. Nach Gründung des Betroffenenbeirats Regensburg am 11. Juni 2022 wurden auf diese Weise zwei weitere Mitglieder aus dem BBR in die UAK Regensburg gewählt. Damit wurde das paritätische Verhältnis zwischen Betroffenen und Experten wiederhergestellt und die Geschäftsordnung der UAK Regensburg eingehalten.

Ein Bistum ist für die Arbeitsfähigkeit ihrer UAK verantwortlich und soll gewährleisten, dass die Anzahl der Experten für das zu bewältigende Arbeitspensum angemessen ist. Das Bistum Regensburg erhöhte am 17.05.24 den Anteil der Experten auf 4 Mitglieder, sodass nach eben beschriebenem Verfahren der BBR abermals ein weiteres Mitglied in die UAK Regensburg wählte. Somit besteht die UAK Regensburg heute aus 4 Experten und 4 Betroffenen.

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Die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) der Diözese Regensburg

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In der GemErk wurde vereinbart, in jeder Diözese eine Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) und einen Betroffenenbeirat (BB) zu etablieren. Eine UAK und ihr zugehöriger Betroffenenbeirat sind dabei teilweise personell miteinander verknüpft und können sich in ihrer Arbeit ergänzen. Grundsätzlich besteht eine UAK aus einer bestimmten Anzahl so genannter Experten und einer bestimmten Anzahl an Betroffenen aus dem zugehörigen Betroffenenbeirat. Um eine unbefangene Expertenbesetzung in den UAK zu gewährleisten, bittet das entsprechende Bistum unterschiedliche staatliche Ministerien (z.B. Justizministerium, Sozialministerium, Kultusministerium u.a.) um Empfehlungen geeigneter Personen.

Darunter verstehen sich Kandidaten und Kandidatinnen, die bereits Erfahrungen im Umgang mit Missbrauch in Ihrem jeweiligen Berufsfeld und darüber hinaus gegebenenfalls Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten (Beauftragung von wissenschaftlichen Studien oder Gutachten und deren inhaltliche Begleitung) haben. Vor dem Hintergrund, dass die Erstellung von Studien (quantitative und qualitative Analysen) und der Umgang mit ihnen eine der Haupttätigkeiten der Expertengruppe in der UAK Regensburg darstellt, fällt diesen Fachkräften auch deshalb besondere Beachtung zu, weil im Zuge der Überlegungen auch Empfehlungen zu Konsequenzen aus den errungenen Ergebnissen der Befunde an das Bistum Regensburg gerichtet werden. Die Kandidaten und Kandidatinnen werden von den Ministerien dann ausgewählt und dem Bistum der Kirche empfohlen. Durch die Verteilung auf verschiedene Ministerien wird in diesem Auswahlverfahren für die Besetzung der Expertengruppe mit hoher Wahrscheinlichkeit eine breite Aufstellung in unterschiedlichen Fachbereichen erreicht (z.B. Juristen, Sozialwissenschaftler, Psychologen u.a.). Nach einem kurzen persönlichen Kennenlernen mit dem Generalvikar der Diözese werden die empfohlenen Personen vom Ortsordinarius förmlich ernannt. Dabei dürfen die Kandidaten oder Kandidatinnen nicht Angestellte der Kirche sein. Eine Besonderheit der Geschäftsordnung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Regensburg (UAK Regensburg) stellt dabei dar, dass besonderer Wert auf die zahlenmäßige Ausgeglichenheit zwischen Experten und Betroffenen gelegt wird. So wurde am 17.05.2021 in Regensburg die Unabhängige Aufarbeitungskommission Regensburg (UAK Regensburg) gegründet. Als erste Handlung der UAK Regensburg wurde die Wahl des Vorsitzes abgehalten und an Herrn Dr. Horst Böhm vergeben. Nach verfrühtem Ausscheiden eines Betroffenen aus der UAK Regensburg gleich zu Beginn der Gremiumsgeschichte, bestand zum damaligen Zeitpunkt mit dann nur mehr einem Betroffenen und drei Experten die dringende Aufgabe, einen Betroffenenbeirat zusammenzustellen, um durch die Nachbesetzung zweier Mitglieder aus dem Betroffenenbeirat Regensburg (BBR) in die UAK Regensburg das paritätische Verhältnis von drei Experten zu drei Betroffenen wiederherzustellen und damit die gerade genannte Besonderheit der Geschäftsordnung der UAK Regensburg zu wahren. In der Diözese Regensburg gab es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Betroffenenbeirat. Die Aufgabe, ohne Einflussnahme der Kirche, die Auswahl der Betroffenen für einen Beirat zu übernehmen, war in der Diözese Regensburg ein in Deutschland damals einzigartiges Vorgehen. Entsprechend war auch der Respons Betroffener: Das Vertrauen in eine unabhängige Instanz gepaart mit dem Wunsch, etwas für die Aufarbeitung beizutragen, war groß und führte zu einer vielseitigen und zahlreichen Besetzung des Betroffenenbeirat Regensburg (BBR).

Die am Anfang des Absatzes erwähnte personelle Verknüpfung beider Gremien besteht einerseits, wie bereits genannt, im paritätischen Verhältnis zwischen Experten und Betroffenen innerhalb der UAK, jedoch verdient auch die Tatsache erhöhte Beachtung, dass es der BBR selbst ist, der durch ein internes Auswahlverfahren (mehrheitliche Abstimmung) die nötigen Mitglieder als Abgesandte in die UAK Regensburg wählt. Nach Gründung des Betroffenenbeirats Regensburg am 11. Juni 2022 wurden auf diese Weise zwei weitere Mitglieder aus dem BBR in die UAK Regensburg gewählt. Damit wurde das paritätische Verhältnis zwischen Betroffenen und Experten wiederhergestellt und die Geschäftsordnung der UAK Regensburg eingehalten.

Ein Bistum ist für die Arbeitsfähigkeit ihrer UAK verantwortlich und soll gewährleisten, dass die Anzahl der Experten für das zu bewältigende Arbeitspensum angemessen ist. Das Bistum Regensburg erhöhte am 17.05.24 den Anteil der Experten auf 4 Mitglieder, sodass nach eben beschriebenem Verfahren der BBR abermals ein weiteres Mitglied in die UAK Regensburg wählte. Somit besteht die UAK Regensburg heute aus 4 Experten und 4 Betroffenen.

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